Übertragung einer Immobilie an den Ehepartner und die Grunderwerbsteuer:

Was Sie wissen müssen

Die Übertragung einer Immobilie innerhalb der Familie, insbesondere an den Ehepartner, ist ein häufiges Thema, das viele Menschen beschäftigt. Besonders relevant ist dabei die Frage, ob und in welchem Umfang Grunderwerbsteuer anfällt. Dieser Artikel erklärt Ihnen, was Sie bei der Übertragung einer Immobilie an Ihren Ehepartner beachten müssen und beantwortet die häufigsten Fragen rund um das Thema Grunderwerbsteuer.

Was ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb einer Immobilie anfällt. Sie wird in Deutschland von den Bundesländern erhoben und beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises oder des Wertes der Immobilie. Die Grunderwerbsteuer wird fällig, sobald ein Kaufvertrag für eine Immobilie abgeschlossen wird und ein Eigentümerwechsel stattfindet.

Übertragung einer Immobilie an den Ehepartner

Die Übertragung einer Immobilie an den Ehepartner ist in vielen Fällen steuerfrei. Das bedeutet, dass bei der Übertragung der Immobilie keine Grunderwerbsteuer anfällt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Hier sind die wichtigsten Punkte:

  1. Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft: Die Steuerfreiheit gilt nur für Übertragungen zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern. Für unverheiratete Paare oder Paare ohne eingetragene Lebenspartnerschaft ist die Grunderwerbsteuerpflicht nicht ausgeschlossen.
  2. Übertragung im Rahmen der Scheidung: Auch bei einer Scheidung, wenn ein Ehepartner die Immobilie übernimmt, fällt keine Grunderwerbsteuer an. Dies gilt auch, wenn die Scheidung einvernehmlich erfolgt und im Zuge der Vermögensaufteilung eine Immobilie auf einen der Ehepartner übertragen wird.
  3. Schenkungen: Schenkungen zwischen Ehepartnern sind ebenfalls von der Grunderwerbsteuer befreit. Dies gilt unabhängig davon, ob die Immobilie als Ganzes oder anteilig übertragen wird.

Welche Fälle führen zur Grunderwerbsteuerpflicht?

Obwohl Übertragungen zwischen Ehepartnern in der Regel steuerfrei sind, gibt es dennoch einige Szenarien, in denen Grunderwerbsteuer anfallen kann:

  1. Verkauf an den Ehepartner: Wenn ein Ehepartner dem anderen die Immobilie verkauft, kann dies zur Grunderwerbsteuerpflicht führen, insbesondere wenn der Verkauf nicht im Rahmen einer Scheidung erfolgt.
  2. Übertragung an Dritte: Übertragen Ehepartner eine Immobilie gemeinsam an eine dritte Person oder eine Firma, fällt Grunderwerbsteuer an.
  3. Unverheiratete Paare: Lebt ein Paar ohne Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft zusammen und überträgt eine Immobilie, fällt Grunderwerbsteuer an.

Berechnung der Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer wird auf den Wert der übertragenen Immobilie berechnet. Dieser Wert wird in der Regel durch den Kaufpreis bestimmt. Liegt kein Kaufpreis vor, beispielsweise bei einer Schenkung oder Übertragung ohne Gegenleistung, wird der Wert der Immobilie anhand des sogenannten Verkehrswerts oder Bodenrichtwerts ermittelt.

Beispielrechnung:

  • Kaufpreis/Wert der Immobilie: 300.000 Euro
  • Grunderwerbsteuer in NRW (6,5 %): 19.500 Euro

Steuerfreiheit bei Übertragung der Immobilie

Um die Steuerfreiheit bei der Übertragung einer Immobilie an den Ehepartner zu nutzen, müssen Sie sicherstellen, dass die Immobilie korrekt übertragen wird und die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllt sind. Hier einige Tipps:

  1. Notarielle Beurkundung: Die Übertragung einer Immobilie muss immer notariell beurkundet werden. Der Notar prüft auch, ob die Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr. 4 GrEStG greift.
  2. Ehevertrag: In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, die Übertragung der Immobilie in einem Ehevertrag zu regeln, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
  3. Grundbuchänderung: Nach der Übertragung muss die Änderung im Grundbuch eingetragen werden. Dies übernimmt der Notar.

Häufige Fragen zur Übertragung von Immobilien und der Grunderwerbsteuer

1. Wann fällt bei der Übertragung einer Immobilie an den Ehepartner keine Grunderwerbsteuer an?

Grunderwerbsteuer fällt nicht an, wenn die Immobilie zwischen Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern übertragen wird, sei es als Schenkung oder im Rahmen einer Scheidung.

2. Muss bei der Übertragung einer Immobilie innerhalb der Ehe eine Schenkungssteuer gezahlt werden?

Schenkungen zwischen Ehepartnern sind bis zu einem Freibetrag von 500.000 Euro steuerfrei. Liegt der Wert der Immobilie über diesem Freibetrag, könnte Schenkungssteuer anfallen, jedoch nicht die Grunderwerbsteuer.

3. Kann ich eine Immobilie ohne Grunderwerbsteuer an meinen Ehepartner verkaufen?

Ein Verkauf innerhalb der Ehe führt in der Regel nicht zur Grunderwerbsteuerpflicht, wenn er im Rahmen einer Scheidung oder Auflösung der eingetragenen Lebenspartnerschaft erfolgt. Erfolgt der Verkauf außerhalb dieser Situationen, könnte Grunderwerbsteuer anfallen.

4. Was passiert bei einer Erbschaft? Fällt Grunderwerbsteuer an?

Erben Ehepartner eine Immobilie, fällt keine Grunderwerbsteuer an. Allerdings kann Erbschaftssteuer anfallen, je nach Wert der Immobilie und den persönlichen Freibeträgen.

5. Was muss ich tun, um die Steuerfreiheit bei der Übertragung zu nutzen?

Um die Steuerfreiheit zu nutzen, muss die Übertragung notariell beurkundet werden. Der Notar prüft, ob die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung gegeben sind und leitet die notwendigen Schritte ein.

Fazit

Die Übertragung einer Immobilie an den Ehepartner ist in vielen Fällen von der Grunderwerbsteuer befreit. Allerdings gibt es Ausnahmen und Sonderfälle, die berücksichtigt werden müssen. Wichtig ist es, sich gut zu informieren und im Zweifel rechtlichen Rat einzuholen, um mögliche steuerliche Nachteile zu vermeiden. Mit den richtigen Schritten können Sie sicherstellen, dass die Übertragung reibungslos und steuerlich optimal verläuft.

Wenn Sie sich über die Details der Grunderwerbsteuer und die Übertragung von Immobilien an Ihren Ehepartner unsicher sind, ist es ratsam, sich von einem Fachanwalt für Steuerrecht oder einem Notar beraten zu lassen. So können Sie alle Vorteile optimal nutzen und mögliche Fallstricke vermeiden.

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